Auch vorsichtigen Fahrern passiert schnell einmal ein Missgeschick auf der Straße, das ihnen neben einem Bußgeld „Punkte in Flensburg“ einbringt. Dabei machen es gerade diverse Änderungen im Regelwerk in der jüngsten Vergangenheit schwierig, den Überblick zu behalten, wie viele Punkte man im Fahreignungsregister „haben darf“ und wann diese wieder gelöscht werden.
Zunächst einmal stehen Fahrer vor der Frage, wie viele Punkte sie bisher überhaupt angesammelt haben. Wer nicht mitschreibt, kann dies gar nicht so ohne Weiteres beantworten – auch deshalb, weil nicht jeder bei einem Verkehrsverstoß sich überhaupt mit dem Thema Punkte auseinandersetzt. Glücklicherweise lässt sich der eigene Punktestand im Fahreignungsregister recht gut in Erfahrung bringen. Wie das geht, erfahren Sie hier.
Punkte abfragen – wie und wo?
Warum man überhaupt von „Punkte in Flensburg“ spricht? Das ist einfach zu beantworten. In Flensburg befindet sich das Kraftfahrtbundesamt (KBA) und dort werden Ihre Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) gespeichert. Das KBA ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn Sie erfahren möchten, wie viele Punkte Sie angesammelt haben. Allerdings ist dafür eine formelle Anfrage notwendig.
Diese können Sie auf verschiedenen Wegen stellen:
- Sie sprechen persönlich während der Öffnungszeiten beim KBA in Flensburg vor.
- Sie stellen einen Antrag per Post.
- Sie beantragen online eine Auskunft über Ihren Punktestand.
In jedem Fall benötigen Sie Ihren Personalausweis. Stellen Sie die Anfrage auf dem Postweg, können Sie sich durch eine amtlich beglaubigte Unterschrift ausweisen oder durch Ihre Unterschrift und eine Kopie von Vorder-und Rückseite Ihres Reisepasses beziehungsweise Ihres Personalausweises.
Für eine Onlineabfrage benötigen Sie:
- einen Personalausweis, der nach dem 1.11.2010 ausgestellt wurde
- ein Kartenlesegerät
- eine AusweisApp
Damit können Sie Ihre Online-Anfrage starten und sich online ausweisen. Beachten Sie allerdings: Die Auskunft erhalten Sie auch bei einer Online-Anfrage mit der Post. In der Regel dauert dies mindestens etwa 10 Tage.
Wann werden Punkte wieder gelöscht?
Viele Autofahrer wird es freuen: Ihre Punkte beim KBA in Flensburg bleiben nicht dauerhaft bestehen. Das bedeutet, dass Ihr „Punktestand“ abnimmt, wenn Sie sich längere Zeit keinen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung leisten.
Wann dies der Fall ist, hängt von der Art des Verstoßes ab:
- Verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten (zum Beispiel Handygebrauch): 2 Jahre und 6 Monate
- Besonders verkehrssicherheitsgefährdende Ordnungswidrigkeiten (zum Beispiel Alkohol am Steuer) oder Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis nicht eingezogen wurde und auch keine Erteilungssperre verhängt wurde: 5 Jahre
- Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis eingezogen oder eine Erteilungssperre verhängt wurde: 10 Jahre
Es dauert also einige Zeit, bis Sie Punkte wieder loswerden. Das gilt umso mehr, als zu den oben genannten Fristen noch ein jeweils ein Jahr Überliegefrist hinzukommt. Etwas beschleunigen können Sie diesen Prozess, indem Sie an einem Fahreignungsseminar teilnehmen – bei einem Punktestand bis fünf Punkten. Dadurch lässt sich ein Punkt im Fahreignungsregister abbauen.
Die Vorgaben haben sich verschärft
Vorsichtig zu fahren, ist das beste Rezept, um Punkte in Flensburg zu verhindern. Schließlich wird inzwischen schon bei 8 statt früher 18 Punkten der Führerschein entzogen. Ferner kostet jeder Verstoß auch noch entsprechendes Bußgeld. Davon abgesehen profitieren Ihre eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer von einer vorsichtigen Fahrweise. Das ist letztendlich wichtiger als Ihr Punktestand.