Mit der Geschwindigkeit eines Fahrzeugs steigt meist die Gefahr von Unfällen. Das gilt besonders innerhalb von Ortschaften, und noch mehr in Wohnsiedlungen. Deshalb ist hier die Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen strikt begrenzt.
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind auch auf den meisten anderen deutschen Straßen vorgeschrieben. Dabei gibt es eine Reihe von Standardregelungen sowie einige Besonderheiten. Auch ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Höchst- und Richtgeschwindigkeit. Einen Überblick über die betreffenden Vorschriften und Ausnahmen beim Tempolimit gibt der folgende Artikel.
Tempolimit für Ortschaften
Wie bereits angesprochen ist das Unfallrisiko innerhalb geschlossener Ortschaften größer als außerorts. Vor allem gilt es hier, auf Fußgänger und Radfahrer zu achten. Deshalb ist die Höchstgeschwindigkeit laut StVO für alle Kraftfahrzeuge innerorts auf 50 km/h begrenzt – soweit nicht anders angegeben.
In verkehrsberuhigten Zonen beziehungsweise Spielstraßen muss das Tempo weiter gedrosselt werden – in der Regel auf maximal 30 km/h, manchmal sogar auf Schrittgeschwindigkeit. Angezeigt wird dies durch entsprechende Schilder. Grund dafür ist, dass hier besonders viele Menschen und vor allem viele Kinder auf den Straßen unterwegs sind. Oft sorgen Bodenwellen dafür, dass Autofahrer gar nicht schneller fahren können als erlaubt – ein bewährtes Mittel gegen das Übersehen von Schildern.
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen innerorts das Tempolimit schneller als 50 km/h ausfällt. Dies ist vor allem in Großstädten der Fall. Auch hier ist entscheidend, was auf dem jeweiligen Schild steht – sofern vorhanden.
Wie sieht es außerorts auf Autobahnen und Landstraßen aus?
Sind Sie erst einmal außerorts, dürfen Sie wieder auf das Gaspedal treten – aber auch dann nicht unbegrenzt. Für Landstraßen und Bundesstraßen (Schnellstraßen) gelten folgende Tempolimits:
- Pkws mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen: 100 km/h
- Gespann mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7 Tonnen: 80 km/h
- Gespann mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen: 60 km/h
Und auf Autobahnen? Hier dürfen Sie tatsächlich so schnell fahren, wie Sie wollen – mit einem Pkw zumindest. Das Tempolimit für Lkws ist auf 80 km/h festgelegt.
Allerdings heißt es auch außerorts „Augen auf!“. Denn die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird oft durch entsprechende Schilder oder Angaben über das Leitsystem reduziert – zum Beispiel bei schlechtem Wetter, Baustellen oder unübersichtlichen Streckenabschnitten. Wer diese Tempolimits auf Autobahnen und Schnellstraßen ignoriert, riskiert Unfälle und empfindliche Strafen.
Sanktionen bei Übertretungen eines Tempolimits
Werden Sie bei der Übertretung eines Tempolimits erwischt, droht eine Strafe. Wie hoch diese ausfällt, hängt davon ab, wie weit Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben. Außerdem spielt es laut StVO eine Rolle, ob der Verstoß innerhalb geschlossener Ortschaften oder außerorts standfand. Im ersten Fall geben Sie Ihren Führerschein bereits früher ab als im zweiten Fall, nämlich bei mehr als 30 km/zu viel statt mehr als 40 km/h zu viel. Auch die Geldstrafe fällt höher aus.
Aufmerksamkeit beugt vor
Nicht immer ist Übertretung eines Tempolimits Absicht. Manchmal verliert man auch im Schilderwald den Überblick. Seien Sie deshalb gerade auf besonderen Straßenabschnitten (Siedlungen, Baustellen etc.) aufmerksam. Auch auf Autobahnen verliert man schon einmal den Überblick. Gilt nun die Richtgeschwindigkeit oder doch eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit? Sind Sie sich nicht sicher, schalten Sie lieber einen Gang zurück. So gehen Sie kein Risiko ein.