Wann ein Kfz-Versicherungswechsel sinnvoll wird

In Deutschland ist generell jeder Autofahrer dazu verpflichtet, im Besitz einer Kfz-Haftpflichtversicherung zu sein. Ohne einen derartigen Schutz darf ein Auto nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Das hat einen guten Grund: Denn schnell können im täglichen Straßenverkehr Personen- und hohe Schäden in Millionenhöhe entstehen. Diese können von einer Privatperson nicht beglichen werden. Da macht eine Kfz-Versicherung Sinn. Denn es geht hierbei nicht nur um den eigenen persönlichen Schutz und die eigene Sicherheit, sondern auch um den sicheren Schutz von potenziellen Unfallgeschädigten. Mit dem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist Schutz und Sicherheit auf jeden Fall garantiert.

Kfz Versicherung

Sinnvoll ist eine günstige Kfz-Versicherung aber nicht nur für all diejenigen, die sich ein neues oder gebrauchtes Auto kaufen oder ein Fahrzeug anmelden, sondern auch für all jene Autobesitzer, die schon länger den Verdacht hegen, zu viel Geld für ihre Autoversicherung zu zahlen.

  • Für einen Wechsel sollte man sich daher den 30. November als Stichtag eintragen und markieren. Das ist der Tag, an dem eine Kündigung bei der Versicherung eingegangen sein muss.

Bei den Kfz-Versicherungen ist es nicht anders als in anderen Bereichen des täglichen Lebens: Vergleichen hilft immer Geld einzusparen. Denn viele Verbraucher haben das Auto finanziert und neben den Kosten für Reparaturen, Wartungen sowie für Benzin schlagen auch Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung zu Buche. Wer eine günstige Kfz-Versicherung wählt, kann für den Teil des gesparten Geldes eine Anschaffung tätigen, es auf die hohe Kante legen oder beispielsweise in eine Kryptowährung investieren und Dogecoin kaufen. Sie haben einen niedrigen Preis und der Dogecoin Kurs befindet sich in ständigem Wachstum. Die Währung wird gerne als Online Trinkgeld genutzt.

Für wen ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll und für wen eine Teilkaskoversicherung?

Für den Schutz des eigenen Fahrzeugs kann man in der freiwilligen Kaskoversicherung zwischen Teilkasko- und Vollkaskotarifen wählen.

Teilkasko – sie versichert Schäden, die schnell mal in die Tausende von Euro gehen können. Aber trotzdem sollte man sorgfältig abwägen, ob sich dieser zusätzliche Schutz lohnt. Hat der Wagen einen Unfall und die Unfallkosten sollen erstattet werden, dann wird der zeitgemäße Wert des Autos angesetzt. Sollte es bereits relativ alt sein und wenn es nur noch einige wenige hundert Euro Restwert hat, dann lohnt sich der Abschluss einer Teilkaskoversicherung nicht. Das Risiko, dass der Wagen gestohlen wird, ist ohnehin gering und von keinem Wert. Die Teilkasko zahlt für folgende Schäden: Brand, Explosion, Diebstahl, Überschwemmung, Hagel, Sturm, Unfälle mit Wild, Glasbruch und Kabelschäden.

Vollkasko – sie bietet den Schutz der Teilkasko und deckt die eigenen Fahrzeugschäden. Zusätzlich deckt sie auch selbst verschuldete Unfälle oder Vandalismus ab. Wer aber annimmt, dass sich eine Vollkaskoversicherung nur für neue Fahrzeuge rechnet, der liegt falsch. Denn für Autofahrer, die beispielsweise bereits drei Jahre unfall- und schadenfrei gefahren sind und in einer tarifgünstigen Region wohnen, ist die Vollkaskoversicherung häufig preiswerter als die Teilkasko. Außerdem vergeben die meisten Anbieter einen Schadenfreiheitsrabatt für unfallfreie Autofahrer.

Richtig handeln bei einem Verkehrsunfall

Die wichtigen Versicherungsleistungen in einem Schadensfall sollten nicht verpasst werden. Daher ist Folgendes ratsam:

  • Nach dem ersten Schreck sollte man Ruhe bewahren und mit dem Unfallgegner und den Unfallbeteiligten die Kontakt- sowie Versicherungsdaten austauschen.
  • Eine Unfallaufnahme durch Polizei und gegebenenfalls der Rettungsdienst, sind immer zu rufen, wenn es sich um mehr als einen Blechschaden handelt und Personen verletzt sind.
  • Der Unfall sollte schnellst möglichst bei der Versicherung angezeigt werden, auch wenn die Meldefrist des Schadens eine Woche beträgt.

Wie und wann man seine Autoversicherung kündigt

Zwar kann man generell seine Kfz-Versicherung zu jeder Zeit kündigen, wirksam wird sie allerdings erst zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Dabei gibt es folgende Ausnahmen: Im Schadensfall, bei einer Beitragserhöhung und bei einer Änderung der Schadensklasse.

Bei der Teil- und Vollkaskoversicherung – im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht – gibt es  keine gesetzliche Vorgabe oder Pflicht. Sollte man allerdings gänzlich ohne Versicherung  Autofahren, dann kann das schwerwiegende Folgen haben.