Fahrdienst vs. Taxi – was sind die Unterschiede?

Nicht jeder hat einen Führerschein – geschweige denn, dass jeder wüsste, wie er sich im Straßenverkehr zu verhalten habe. Wer jedoch mit dem eigenen Auto zum Arbeitsplatz fährt, trifft dort auf das nächste Problem. Wo parkt man? Es gibt genügend Leute, die einen Führerschein und auch einen Wagen ihr Eigen nennen und sich dennoch für die Fahrt zur Arbeit zu treuen Händen des ÖPNV begeben. Allerdings spricht eine Sache für die Wahl des Individualverkehrs: Flexibilität.

Uber

Ein Bus wartet eher selten darauf, dass man es persönlich einrichten kann, mit ihm zu fahren. Sprich: Wer nicht um 07:00 Uhr an der Bushaltestelle steht, wird nicht mitgenommen. Auf einen freundlichen Busfahrer, der extra wartet, sollte man lieber nicht vertrauen. Also wäre die beste Lösung eigentlich so etwas wie „das Beste aller Welten“: Flexibilität der Fahrt mit dem eigenen Auto und die Tatsache, dass man nur aus dem Wagen steigen muss und sich das Parkproblem erledigt hat. Die Antwort ist: Man ruft bei Inges Taxi Karlsruhe an, respektive beauftragt einen Fahrdienst.

Vom Taxi und vom Fahrdienst

Doch wo liegen die Unterschiede zwischen Taxi und Fahrdienst. Immerhin ist die Idee doch bei beiden gleich. Man bestellt sich ein Auto, nennt seinen Zielort, fährt hin und bezahlt. Thema durch. Richtig?

Falsch.

Ein Taxi ist ein öffentliches Verkehrsmittel. Das heißt, jeder Mensch kann es nutzen, wenn er etwa vom Bahnhof kommt und mit Gepäck beschwert nach Hause möchte. Dann steigt er am Taxisammelplatz mit dem Gepäck ins Taxi und teilt dem Fahrer mit, wohin es gehen soll.

Das wird so bei einem Fahrdienst nicht funktionieren. Da kann man sich zwar auch ins Auto setzen, aber die Antwort auf die Frage, ob der Fahrer einen zur Kantstraße bringen könnte, ist ein freundliches, aber bestimmtes „Nein“. Und dann bitte nicht über die „Servicewüste Deutschland“ klagen, das hat so schon seine Ordnung.

Zwar ist die Person, welche am Lenkrad des Fahrdienstwagens sitzt, ebenfalls, wie auch beim Taxi, ein professioneller Fahrer, allerdings grüßt hier ein Gesetzestext freundlich. Es geht hier um den § 49 des Personenbeförderungsgesetzes. Laut diesem zählt das Fahrdienstauto als sogenannter „Mietwagen mit Fahrer“.

Das heißt: Das Auto und sein Fahrer sind nicht der Betriebs-, respektive Beförderungspflicht unterworfen und können eine Fahrt rundheraus ablehnen. Sie müssen dies sogar tun, wenn der Auftrag nicht per Funk an den Fahrer übermittelt wurde. Denn diese Mietwagenfahrer haben eine sogenannte „Rückkehrpflicht“ und dürfen nicht einfach selbstständig Leute kutschieren.

Was übrigens auch nicht erlaubt ist: Zwei Personen, die sich ein Minicar zu unterschiedlichen Zielorten teilen. Der Wagen wird en bloc gebucht. Branchenkenner sprechen hier übrigens von einem sogenannten „Ridehailing“-Service, was nichts anderes bedeutet, als dass man sich ein Beförderungsmittel für den Transport der eigenen Person, respektive einer entsprechenden Personengruppe gerufen hat.

Dann gibt es übrigens noch die Ridesharing-Option. Diese bedeutet, dass sich mehrere Personen ein solches Verkehrsmittel teilen, aber eben unterschiedliche Zielorte haben.

Fazit

Wie mag wohl die Zukunft in der Automobilbranche aussehen? Eine Option wäre vielleicht, dass die Autonutzung deutlich grüner wird. Immerhin sind wir mit Elektroautos gar nicht so weit von diesem Ziel entfernt. Sicherlich gibt es hier und da noch Kinderkrankheiten, aber im Großen und Ganzen? Wenn wir bedenken, dass selbst der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika die Klimakrise „Notstand“ genannt hatte, sollten wir uns Gedanken über die Zukunft der Alternativen zur Automobilbranche machen. Und vielleicht kann da zumindest über Fahrdienste einiges abgefangen werden.

Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html

https://www.kfz-informationen.de/deutsche-autobranche-wie-sieht-die-zukunft-aus/

https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/biden-nennt-klimawandel-notstand-und-kuendigt-weitere-massnahmen-an-18188040.html

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