Parkplätze sind rar, vor allem innerhalb größerer Städte. An vielen Orten dürfen Sie außerdem nur eine begrenzte Zeit parken (Kurzparkzeit) – aus nachvollziehbaren Gründen. Schließlich sind Dauerparker auf einem öffentlichen Parkplatz auch für andere Autofahrer ein Ärgernis.
Wie lange Sie auf dem Parkplatz Ihrer Wahl stehenbleiben können, ist in der Regel vorgeschrieben. Zur Kontrolle müssen Sie auch heute noch oftmals eine Parkscheibe in Ihr Auto legen – eine Erfindung, die bis in die 50er Jahre zurückgeht. Dabei wissen viele Autofahrer nicht, welche Vorschriften für die Verwendung dieses Klassikers im Verkehrsrecht gelten. Die folgenden Informationen und Tipps helfen Ihnen dabei, ein Knöllchen mit empfindlichem Bußgeld zu vermeiden.
Wann gilt die Parkscheibe – Vorschriften im Verkehrsrecht
Die richtige Verwendung einer Parkscheibe ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung geregelt – dem zentralen Gesetz im deutschen Verkehrsrecht. In § 13 Abs. 2 StVO ist zum Beispiel die Rede von Zusatzzeichen an Parkplätzen, die die Benutzung einer Parkscheibe vorschreiben.
Diese können zwei verschiedene Formen annehmen. In beiden Fällen ist eine Parkscheibe auf dem Schild abgebildet und die Höchstparkdauer angegeben. Ignorieren Sie ein solches Schild nicht, denn andernfalls droht ein Knöllchen und Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, hängt davon ab, wie lange Sie die zulässige Höchstparkdauer überschreiten.
Parkscheibe einstellen – das ist zu beachten
Parkscheiben sehen alle ähnlich aus. Entsprechend läuft auch die Einstellung der richtigen Zeit einheitlich ab. Beachten Sie dabei folgende Anleitung:
- Eine Parkscheibe ist mit Markierungen für volle und halbe Stunden ausgestattet. Sie dürfen ihre Ankunftszeit nicht auf Zwischenräume einstellen.
- Dagegen ist das Aufrunden erlaubt. Stellen Sie Ihr Auto also um 13.05 Uhr an einem Parkplatz ab, können Sie auf der Parkscheibe als Ankunftszeit 13.30 Uhr einstellen.
- Sie müssen die Parkscheibe gut sichtbar ins Auto stellen beziehungsweise legen. Dabei hat sich der Platz hinter der Windschutzscheibe bewährt.
Sie kommen an einem Parkplatz an, bevor die Uhrzeit beginnt, zu der die Verwendung einer Parkscheibe vorgeschrieben ist? Dann dürfen Sie Ihre Ankunftszeit laut Verkehrsrecht auf den Zeitpunkt stellen, zu dem diese Pflicht beginnt.
Weitere Tipps
Eine Parkscheibe einzustellen, ist nicht weiter schwer. Gerade dies lädt dazu ein, zu improvisieren und sich dadurch die eine oder andere zusätzliche Minute zu erschleichen. Auch hier gibt es einiges zu beachten:
- Die Ankunftszeit auf der Parkscheibe nachträglich zu verstellen, ist nicht erlaubt.
- Ist Ihre Höchstparkdauer überschritten, können Sie einmal um den Block und dann wieder zurück auf den Parkplatz fahren, falls dieser noch frei ist. Dann können Sie die Parkscheibe neu einstellen. Das Auto einfach einmal vor- und zurückzufahren, ist dagegen im Verkehrsrecht nicht zulässig.
- Wie eine Parkscheibe auszusehen hat, ist im Verkehrsrecht genau vorgeschrieben. Dies betrifft auch die Farbe. Verwenden Sie ein rotes Modell mit einem lustigen Slogan, riskieren Sie ein Bußgeld.
Elektronische Parkscheiben sind zulässig, sofern Sie eine Typengenehmigung besitzen, vorne das Verkehrszeichen 314 aufgebracht ist und das Wort „Ankunftszeit“ über dem Display steht. Auch müssen die Ziffern solcher Parkscheiben mindestens eine Höhe von 2 Zentimetern aufweisen und von außen gut zu lesen sein.
Vieles hängt vom Kontrolleur ab
Falls Sie keine gültige Parkscheibe mit sich führen, aber dringend an einem Ort parken müssen, an dem diese vorgeschrieben ist, können Sie einen Zettel mit Ihrer Ankunftszeit ins Auto legen. Ob der Kontrolleur dies akzeptiert, ist allerdings seine Entscheidung. Eine Anerkennung ist nicht vom Verkehrsrecht vorgeschrieben. Gehen Sie deshalb lieber auf Nummer sicher. Glücklicherweise sind Parkscheiben günstig erhältlich und helfen dabei, ein lästiges Knöllchen zu verhindern.