Autos privat verkaufen

Wer sich ein neues Auto kaufen möchte, oder den alten Wagen einfach loswerden will, bei dem steht etwas Anstrengung an. Man muss das Auto prüfen, putzen und präsentieren. Damit man dafür den richtigen Zeitpunkt und Wert findet, gibt es hier ein paar Tipps für den Autoverkauf.

Autos privat verkaufen

Optionen beachten

Wer sein Auto verkaufen möchte, hat viele Wege, auf denen er das umsetzen kann. Möchte man das Beste aus seinem Gebrauchtwagen herausholen, muss man dabei alle Optionen offenhalten, die man finden kann. Es lohnt sich in jede Richtung seine Fühler auszustrecken. Ob Autoankauf an Verkäufer oder der Verkauf an Privatpersonen, ob Verkauf vor der Tür oder über das Internet: es braucht ein wenig Vorbereitung, wenn man das Auto nicht nur am liebsten so schnell wie möglich loswerden will.

Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Autoverkauf?

Heute besitzen Menschen ihre Autos im Durchschnitt länger, als sie es mal taten. Das liegt zum einen an den hohen Neuanschaffungspreisen heutzutage. Auf der anderen Seite ist unsere Technik auch einfach besser geworden. Wenn Wagen früher schon bei 100.000 Kilometern nicht mehr konnten, liegen heutige Laufleistungen bei bis zu 200.000 Kilometern.

Dazu kommt, dass durch jahrelanges Testen und Verbessern heute typische Schwachpunkte von Autos größtenteils aussortiert wurden. Wenn es heute Probleme gibt, liegt es in Fehlern der Produktion oder mangelhafter Bauteilqualität. Für die ist aber oft der Hersteller verantwortlich und hat Rückrufaktionen eingeführt.

Diese größeren Strecken zwischen Neuanschaffungen von Wägen führen dazu, dass der Wert von neu gekauften Autos direkt nach der Erstzulassung schon steil sinkt. Nach 5 Jahren hat man einen Verlust von 65 %, nach 10 Jahren sind es circa 25 %. Bei so steilen Preissenkungen entscheiden sich viele Menschen lieber, ihren Wagen doch noch bis zum Ende auszureizen.

Wenn der Wagen reparaturanfällig wird, lohnt sich die folgende Faustregel:

Höhe der Reparaturkosten ≥ ½ Restwert des Wagens = verkaufen

Wer seinen Gebrauchtwagen verkaufen will, für den lohnt es sich, noch einmal eine Hauptuntersuchung des TÜV durchzuführen. Notwendige Reparaturen werden ohnehin bei Gebrauchtwagenchecks angegeben und verärgern den Käufer eher. Der ADAC schätzt, dass man für eine abgeschlossene Untersuchung auf dem Angebotszettel bis zu 2.000 € bekommen kann.

Wie ermittele ich den Wert von Gebrauchtwagen?

Wer etwas Geld investieren möchte, kann sein Auto durch den TÜV oder Autohändler begutachten lassen. Diese beziehen dann auch jegliche Sonderausstattungen ein, die der Wagen hat.

Eine kostenlose Variante ist der Vergleich mit anderen Angeboten des Modells auf Online-Börsen. Nicht zuletzt gibt es online auch Gebrauchtwagen-Wert-Rechner, bei denen man anhand von Drop-Down-Menüs die bestmöglichen Angaben zu seinem Auto und seinem Zustand angibt und einen groben Richtwert zurückerhält.

An wen verkaufe ich?

Man kann seinen Gebrauchtwagen an Privatpersonen oder Zwischenhändler verkaufen. Am einfachsten ist der Verkauf an einen Autohändler, mit dem man direkt in Kontakt tritt.

Für den Privatverkauf muss man die passende Plattform finden, ob online, in der Zeitung oder über den Bekanntenkreis. Man muss sich selbst um Besichtigungen und Probefahrten kümmern und mit jedem Interessenten verhandeln. Dafür bekommt man hier meist bessere Preise, da Autohändler ihren Aufwand vom Kaufpreis abziehen.

Was sind notwendige Unterlagen?

Wer in ein Verkaufsgespräch geht, sollte – wenn vorhanden – die folgenden Dokumente zur Hand haben:

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigungen I und II (Achtung! Erst nach Bezahlung abgeben.)
  • Scheck-/Serviceheft
  • Garantiebescheinigung
  • Nachweise über Reparaturen & Wartungen
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung
  • Unterlagen zu Extraausstattung
  • Alle vorhandenen Autoschlüssel

Was sind meine Pflichten?

Neben der Angabe, wann die letzte Hauptuntersuchung war und wie sie ausgefallen ist, hat der Verkäufer grundsätzlich nur die Pflicht der Um- und Abmeldung des Fahrzeugs. In der Praxis wird sie aber oft auf den Käufer übertragen. Damit man nicht von dessen Leistung abhängig ist, kann man seine Versicherung und die Zulassungsstelle bereits informieren, dass ein Verkauf stattgefunden hat.

Die Kfz-Versicherung geht ab Vertragsabschluss automatisch auf den Käufer über. Bei der Steuer muss die Zulassungsstelle aber informiert sein, bis die Steuerpflicht vom Verkäufer auf den Verkäufer übertragen wird. Wer sich bereits zum Verkauf abmelden möchte, muss seinen Käufer informieren. Er braucht dann Kurzzeitkennzeichen oder einen Hänger, um das Auto transportieren zu können.

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