Auto leasen – die besten Tipps

Immer ein neuwertiges Auto lenken und dabei die neueste Technik kennenlernen? Für Fahrzeugfans ist das eine spannende Vorstellung. Doch nicht jeder hat genügend Geld gespart, um in einen Neuwagen zu investieren. Darüber hinaus verlieren Fahrzeuge, die das Werk verlassen, im ersten Jahr bis zu 24 Prozent an Wert. Für jedes weitere Jahr kommen bei durchschnittlichen Fahrzeugen fünf bis sechs Prozent dazu. Kaum jemand kann es sich leisten, den Wertverlust alle drei Jahre auszugleichen und immer einen Neu- und Jungwagen zu fahren. Wer dennoch Wert darauf legt, ist mit Leasing gut beraten.

Auto Leasing Tipps

Leasing – eine Begriffserklärung

Wie beliebt Leasing als Finanzierungsform für Neuwägen ist, zeigt die Statistik: Im Jahr 2019 waren 42,1 Prozent aller neu zugelassenen Autos geleast. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2002 nur 30,1 Prozent. Der Name Leasing leitet sich aus dem Englischen ab und bedeutet so viel wie Pacht oder Miete. Das impliziert schon das Grundprinzip: Das Auto geht nämlich nicht in das Eigentum des Lenkers über, sondern verbleibt im Besitz des Leasingpartners. Für die Nutzung bezahlt der Wagenlenker sozusagen eine Miete.

Früher entschieden sich vorwiegend Unternehmen dafür, Fahrzeuge zu leasen. Der Grund dafür sind Steuervorteile: Die Leasingraten lassen sich nämlich abschreiben. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Auto fast ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt wird. Anspruchsvoll wird es bei Freiberuflern, die den Leasingwagen sowohl für ihr Gewerbe als auch privat nutzen. Dann nämlich müssen die gefahrenen Kilometer in privat und geschäftlich getrennt und genau dokumentiert werden. Privatpersonen können die Leasingraten nicht von der Steuer absetzen. Dennoch wird das Modell immer beliebter, da es Neuwagen auch für eine breitere Personengruppe leistbar macht.

Was ist Kilometer- und Restwertleasing?

Diese beiden Modelle werden am häufigsten angeboten. Mit der Übernahme des Fahrzeugs akzeptiert der Vertragspartner einige Konditionen. Beim Kilometerleasing werden wie der Name schon vermuten lässt die gefahrenen Kilometer pro Jahr oder für die gesamte Laufzeit festgelegt. Der Umfang entscheidet über die monatlichen Raten. Damit man am Ende nicht mit einer hohen Nachzahlung konfrontiert wird, lohnt es sich genau zu überlegen wie intensiv das Auto genutzt wird. Fährt man zum Beispiel 10.000 Kilometer pro Jahr, fallen die Mietpreise niedriger aus als bei Vielfahrern. Es lohnt sich, die Laufleistung höher einzuschätzen. Bei vielen Verträgen ist eine Erstattung für nicht gefahrene Kilometer vorgesehen: Nutzt man das Auto weniger als angenommen, bekommt man Geld zurück. Im anderen Fall erfolgt hingegen eine Nachzahlung: Hat das Fahrzeug mehr Kilometer am Tachometer, mindert das immerhin den Wert des Autos. Es lohnt sich das Kleingedruckte vor der Unterzeichnung des Vertrags genau zu lesen und sich über die Kosten für Mehrkilometer zu informieren. Einige Leasingpartner gewähren eine Toleranzgrenze, wenn die ausgemachte Kilometerzahl überschritten wird.

Als Alternative wird Restwertleasing angeboten. Dabei wird bereits schon bei Vertragsabschluss jener Wert festgelegt, den das Auto bei der Rückgabe haben soll. Bei dieser Variante ist keine Laufleistung vorgegeben, allerdings muss klar sein, dass viele Kilometer den Restwert mindern. Hier einige Eckpunkte über das Restwertleasing, die dabei helfen die Vor- und Nachteile abzuwiegen:

  • Nach Ende der Vertragslaufzeit schätzt ein Gutachter den tatsächlichen Wert des Autos ein: In den meisten Fällen ermittelt er einen niedrigeren Preis als bei der Übernahme angenommen: Somit sind Nachzahlungen häufig
  • Wenn sich das Image des Fahrzeugs verschlechtert oder die Marktlage den Wert beeinflusst, steigt der Leasingnehmer schlecht aus: Man hat über Jahre eine Rate gezahlt, die gar nicht dem aktuellen Wert des Autos entspricht
  • Oft kommt es zu Diskussionen zwischen Vertragsnehmer und Leasingunternehmer darüber, was man unter „natürlicher Abnutzung“ oder „übermäßigem Gebrauch“ versteht. Sollte das Auto in einen Unfall verwickelt gewesen sein, ist es unter Umständen zulässig, dass das Leasingunternehmen einen Ausgleich für den Wertverlust verlangt.

Leasingvertrag vorzeitig beenden

In manchen Fällen kann es dazu kommen, dass Leasingpartner vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen möchten. Eines gleich vorweg: Die Leasingunternehmen haben daran kein Interesse, da die Raten über die gesamte Laufzeit berechnet werden. Sind im Vertrag keine entsprechenden Klauseln vorgesehen, die zu einem vorzeitigen Ausstieg berechtigen, muss ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt werden. Dabei kommt es in der Regel zu erheblichen Nachteilen für den Lenker: Noch ausstehende Leasingraten und der Restwert summieren sich zu einer teils erheblichen Abstandszahlung. Außerordentliche Kündigungen sind in Standardverträgen nicht vorgesehen. Selbst wenn man durch einen Jobverlust gravierende Einkommenseinbußen hinnehmen muss, sind die Zahlungen weiter zu leisten. Nicht einmal ein Todesfall entlässt die Erben automatisch aus der Zahlungspflicht: Im Normalfall geht der Vertrag auf die Erben über. Allerdings kann in diesem Fall der Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Ableben des ursprünglichen Versicherungsnehmers gekündigt werden.

Wer das Leasing vorzeitig beenden und sich Diskussionen und langwierige Verhandlungen ersparen möchte, wendet sich an Profis, die sich auf genau diese Situationen spezialisiert haben. Die Unternehmen ermöglichen es, das Fahrzeug zu möglichst günstigen Konditionen zurückzugeben. Da eine vorzeitige Kündigung schwierig ist, lohnt es sich diesen Punkt bereits bei der Vertragsunterzeichnung anzusprechen. Alle Zusicherungen der Leasingbank, die mündlich erfolgen, sollten unbedingt schriftlich festgehalten werden.

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